Öffentliche Planauflage 

Knoten Stations- / Fälmisstrasse 


Die Pläne liegen vom 28.04.2023 bis 28.05.2023 auf und können wie folgt eingesehen werden:

Gemeinde Richterswil, Werke, Glarnerstrasse 33, 8805 Richterswil:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr.
Freitag: 07:00 bis 15:00 Uhr.
Mittwoch, 17. Mai vor Auffahrt: 08:00 - 12:00 Uhr und 13.30 bis 15:00 Uhr
Freitag, 19. Mai 2023 geschlossen.


Rechtliche Hinweise: Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage. Ablauf der Frist: 28.05.2023

Kontaktstelle: Gemeinde Richterswil, Werke, Glarnerstrasse 33, 8805 Richterswil.

Der Gemeinderat hat beschlossen 


Beauftragte des Gemeinderates haben Konzepte ausgearbeitet und unter Miteinbezug der Kantonspolizei Zürich und der Firma Bamert Bus AG eine "Bestvariante" gefunden.

Folgende Verkehrsberuhigungsmassnahmen werden umgesetzt:

 

Betreffend des Knotens "Volgkreuzung":

Anhebung des Knotens mit Bau von Vertikalversätzen (leichte, gut befahrbare Anrampungen), Einengung mittels Horizontalversatz in Richtung Westen (Bergstrasse) und 

Bau eines Trottoiranschlages (ca. 10cm) auf Kurveninnenseite 

 

Betreffend Stationsstrasse:

Markierung von grauen Längsbändern auf der Stationsstrasse zur optischen Fahrbahneinengung 

 

Die Kompetenz zur Beschlussfassung über die Umsetzung des Projekts ist aufgrund der Höhe der Kostenschätzung beim Gemeinderat. Eine erneute Abstimmung an der Gemeindeversammlung zur Kreditbewilligung ist nicht nötig.

 

Die Abteilung Werke ist wurde beauftragt, zeitnah mit der Planung des Ausführungsprojektes zu starten und die bauliche Umsetzung für 2023/2024 vorzusehen.



Ein klares JA an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020

Am 3. Dezember 2020 haben 225 anwesende Stimmberechtigte von Richterswil/Samstagern abstimmt, ob das Projekt durch die Gemeinde weiter behandelt wird. 172 Stimmen gingen zugunsten der Initiative. Ein klares JA zum Vorschlag, dass geeignete Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in Samstagern projektiert werden sollen.
 
Es geht um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg, um den Schutz der älteren Bevölkerung und der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen im Strassenverkehr. Die Volgkreuzung gilt seit jeher als unübersichtlicher Strassenübergang und soll endlich übersichtlicher und sicher gestaltet werden.
Die Initiative wurde bewusst offen formuliert, damit die beste Lösung gesucht und gefunden werden kann.
 
Der Gemeinderat hat nun 18 Monate Zeit entsprechende Massnahmen auszuarbeiten.

 

Nach der Petition «30er Zone an der gesamten Stationsstrasse in Samstagern unter Erhalt der Fussgängerstreifen» mit 183 Unterschriften und der Podiumsdiskussion vom 30. Januar 2020 im Haaggerisaal ist es klar, dass eine Verkehrsberuhigung für viele Anwohner*innen der Stationsstrasse, wie auch der nahen Umgebung, ein grosses Bedürfnis ist. 

Die Initiative wurde an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 klar mit 172 Stimmen von 225 Anwesenden angenommen. 

weitere Links

https://www.richterswil.ch/aktuellesinformationen/1051198

https://www.openpetition.eu/ch/petition/blog/30er-zone-an-der-ganzen-stationsstrasse-in-samstagern/4

https://www.slowdown-richterswil.ch/